Steuerlast mindern
Fehlende Mieteinnahmen: Wann das Finanzamt Kosten anerkennt
Eigentümer können das Finanzamt an den Kosten ihrer Immobilie beteiligen. Zum Beispiel können laufende Kosten bei vorübergehendem Leerstand die Steuerlast mindern. Das gilt allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Dienstag, 18.07.2017, 08:37 Uhr
aktualisiert: 18.07.2017, 08:42 Uhr
