Üblicher Wohnort zählt
Schulgeld für Trennungskinder: Welches Jobcenter zahlt?
Welches Jobcenter zahlt das Schulgeld, wenn die Kinder bei der Mutter leben und sich zeitweise auch beim Vater aufhalten? Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder - entschied das Sozialgericht.
Mittwoch, 19.07.2017, 04:49 Uhr
aktualisiert: 19.07.2017, 04:52 Uhr
