Bei Hartz-IV-Beziehern
Berechnungsgrundlage für Wohngeld muss schlüssig sein
Hartz-IV-Berechtigte erhalten oft auch Wohngeld. Das angemessene Wohngeld orientiert sich dabei an den Durchschnittsmieten vor Ort. Für die Berechnung des Durchschnitts muss es eine klare Grundlage geben.
Dienstag, 02.07.2019, 12:46 Uhr
aktualisiert: 02.07.2019, 12:52 Uhr
