Vorzeitiger Ruhestand
Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen
Wer früher in Rente gehen möchte, der muss Abschläge in Kauf nehmen. Ab dem 50. Lebensjahr kann man diese durch Ausgleichszahlungen mindern oder gar verhindern.
Mittwoch, 07.08.2019, 05:38 Uhr
aktualisiert: 07.08.2019, 05:42 Uhr
