Berufliche Ausgaben
Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen
Gewerkschaftbeiträge oder Beitragszahlungen für Berufsverbände können bei der Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen werden.
Montag, 07.10.2019, 15:24 Uhr
aktualisiert: 07.10.2019, 15:32 Uhr
