Elternhaus geerbt
Lange Renovierung kann Steuerfreiheit kosten
Kinder müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie nach dem Tod der Eltern schnell ins geerbte Familienheim einziehen. Zu lange sollten sie nicht warten - auch wenn die Wohnung erst renoviert wird.
Mittwoch, 08.01.2020, 04:16 Uhr
aktualisiert: 08.01.2020, 05:03 Uhr
