Statt Gericht
Ombudsmann schlichtet bei privaten Bauvorhaben
Wo soll der Bewegungsmelder für das Licht am Hauseingang hin? Nach außen, könnte man meinen. Ist das in der Baubeschreibung nicht festgehalten, kann es zu Diskussionen kommen. Was helfen kann.
Donnerstag, 09.01.2020, 15:23 Uhr
aktualisiert: 09.01.2020, 15:26 Uhr
