Steuer-Rat
Bei freiwilliger Weiterschenkung wird Erbschaftsteuer fällig
Erben, die eine Erbschaft weitergeben, aber nicht durch den Verstorbenen dazu verpflichtet waren, müssen mit Erbschaftsteuer rechnen. Testamente sollten daher gut durchdacht werden.
Mittwoch, 05.02.2020, 05:08 Uhr
aktualisiert: 05.02.2020, 05:12 Uhr
