Immobilien
Entscheidend für die Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert
Erben einer Wohnung oder eines Grundstücks müssen mit Steuerzahlungen rechnen. Maßgeblich ist der Wert der Immobilie. Einfach hinnehmen muss man die Bewertung der Finanzbehörden aber nicht.
Freitag, 03.04.2020, 13:08 Uhr
aktualisiert: 06.04.2020, 09:33 Uhr
