Mobilfunk
Widerspruchsrecht auch bei kleinen Preiserhöhungen möglich
Verteuert sich der Mobilfunktarif, haben Kunden das Recht, Widerspruch einzulegen. Das gilt auch bei geringen Preisänderungen, wie ein Urteil zeigt.
Montag, 04.05.2020, 13:59 Uhr
aktualisiert: 04.05.2020, 14:06 Uhr
