Testament
Erbschein kann wegen krakeliger Handschrift entzogen werden
Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden. In Schönschrift muss man es zwar nicht unbedingt abfassen. Allerdings darf das Schriftbild auch nicht zu krakelig sein.
Freitag, 08.05.2020, 14:03 Uhr
aktualisiert: 08.05.2020, 14:06 Uhr
