Auf den Vertrag kommt es an
Bei Fitness-Festpreis kein Anspruch auf Mehrwertsteuer-Minus
Die Mehrwertsteuersätze sind für sechs Monate gesenkt worden - doch nicht überall wirkt sich das auf die Preise aus. Fitnessstudio-Kunden etwa sollten nachschauen, ob ein Festpreis im Vertrag steht.
Freitag, 03.07.2020, 14:05 Uhr
aktualisiert: 03.07.2020, 14:12 Uhr
