Zusatzvereinbarung
Bei Bankvollmacht an Onlinebanking denken
Hilfsbedürftige können ihre Bankgeschäfte per Vollmacht zum Beispiel an Verwandte abgeben. Die dürfen damit aber nicht alles erledigen, warnen Experten - genaues Hinsehen lohnt sich also.
Montag, 06.07.2020, 10:53 Uhr
aktualisiert: 06.07.2020, 10:56 Uhr
