Urteil
Renovierung von Homeoffice nur in Teilen steuermindernd
Eine Wohnung als Homeoffice an den Arbeitgeber vermieten - warum nicht? Die Räumlichkeit vorher renovieren - gerne. Doch bei der Steuer müssen Eigentümer aufpassen.
Montag, 03.08.2020, 12:12 Uhr
aktualisiert: 03.08.2020, 12:17 Uhr
