Wegen der Corona-Krise
Erleichterter Bezug von Hartz IV bis Jahresende
Für den Bezug von Hartz IV gelten seit März erleichterte Bedingungen. So findet vorerst nur eine eingeschränkte Vermögensüberprüfung statt. Bei der Ausnahmeregelung soll es bis Jahresende bleiben.
Mittwoch, 09.09.2020, 16:59 Uhr
aktualisiert: 09.09.2020, 17:02 Uhr
