1. www.muensterschezeitung.de
  2. >
  3. Leben-und-erleben
  4. >
  5. Ratgeber
  6. >
  7. Geschäftskonto: Diese Faktoren sollten Unternehmen beachten

  8. >
Sonderveröffentlichung

Geschäftskonto: Diese Faktoren sollten Unternehmen beachten

Gründer, unabhängig davon, ob sie mit einem Einzelunternehmer, einer Kapital- oder einer Personengesellschaft starten, fragen sich zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit oft, ob ein Geschäftskonto notwendig ist, welche Vorteile ein Geschäftskonto hat und auf welche Faktoren man bei der Eröffnung achten sollte.

Von Aschendorff Medien

Foto: Colourbox.de

Gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto?

Es empfiehlt sich grundsätzlich für alle Selbstständigen und Freiberufler ein Geschäftskonto zu eröffnen, da es ihnen hilft, private und geschäftliche Ausgaben und Transaktionen voneinander zu trennen. Eine gesetzliche Pflicht für die Eröffnung eines Geschäftskontos gibt es bei Selbstständigen und Freiberuflern aber nicht. Eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH, GmbH & Co. KG oder AG, gilt in Deutschland als juristische Person und ist daher eigenständig rechts- und geschäftsfähig. Gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG muss deshalb bereits bei Gründungsbeginn ein separates Geschäftskonto eröffnet werden, auf das das Stammkapital eingezahlt wird.

In der Praxis regeln die meisten Banken zudem die Trennung der geschäftlichen und privaten Nutzung von Girokonten. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben können deshalb auch Selbstständige und Freiberufler ihren geschäftlichen Buchungen nicht über ihr Privatkonto abwickeln.

Vorteile eines Geschäftskontos

Ein Geschäftskonto bietet Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern eine Reihe von Vorteilen. Es sollte deshalb auch dann, wenn sowohl die Bank als auch die Rechtsform eine Doppelnutzung des privaten Girokontos erlaubt, eröffnet werden.

  • Guter Überblick – Ein Geschäftskonto erleichtert den Überblick über alle unternehmensbezogenen Ein- und Ausgaben. Besonders wenn man viele Buchungen, die man etwa für die Steuer aufbewahren muss, betrachten möchte, ist dies sehr hilfreich. Bei der Doppelnutzung des persönlichen Girokontos kommt es hingegen selbst bei Kleinunternehmen schnell zu Chaos.
  • Geringer Verwaltungsaufwand – Bei nahezu allen Geschäftskonten fallen Kontoführungsgebühren an. Auch wenn diese durch die Doppelnutzung des Privatkontos vermieden werden könnten, empfiehlt sich die Eröffnung eines Geschäftskontos, weil dadurch der Verwaltungsaufwand, der etwa bei Trennung von privaten und geschäftlichen Buchungen anfällt, vermieden werden kann.
  • Zusammenarbeit mit dem Finanzamt – Die Trennung der privaten und geschäftlichen Kontobewegungen erleichtert bei Nachfragen des Finanzamts oder bei einer eventuellen Steuerprüfung die Zusammenarbeit mit den Finanzbeamten. Ein Geschäftskonto kann somit unnötige Diskussionen verhindern.
  • Kein späterer Wechsel nötig – Die Doppelnutzung des privaten Girokontos wird in der Regel nur in den Monaten nach der Gründung durch die Bank akzeptiert. Spätestens, wenn die Anzahl der Buchungen steigt, fordern die meisten Kreditinstitute, dass ein separates Geschäftskonto eröffnet wird. Erledigen Gründer diesen Schritt direkt zu Beginn, vermeidet man den hohen administrativen Aufwand, den ein solcher Wechsel im bereits laufenden Geschäftsbetrieb verursachen würde.

Kriterien für die Auswahl eines Geschäftskontos

Laut den Ökonomen von finanzreport.com sollten Gründer bei der Auswahl des Geschäftskontos vor allem die folgenden Kriterien beachten:

  • Gebühren – Die Kosten eines Geschäftskontos schwanken wie auch bei einem privaten Girokonto stark. Neben der Grundgebühr werden die Kontoführungsgebühren hauptsächlich durch die Anzahl der beleglosen und beleghaften Buchungen, der Anzahl der EC- und Kreditkarten und die Gebühren für Einzahlungen und Auszahlungen beeinflusst. Es kann sich deshalb lohnen, ein Konto mit einer höheren Grundgebühr zu wählen, wenn dafür die Gebühr der einzelnen Buchungen geringer ist.
  • Rechtsform – Banken schließen bei Geschäftskonto teilweise bestimmte Rechtsformen aus. Es muss daher vor dem Kontoantrag geprüft werden, ob die gewählte Rechtsform des Unternehmens das gewünschte Geschäftskonto überhaupt eröffnen darf.
  • Bargeld - Für Gründer im Handel oder der Gastronomie sind regelmäßige Bareinzahlungen auf das Geschäftskonto unerlässlich. Allerdings ist dies bei Direktbanken oder Fintechs oft nicht oder nur eingeschränkt möglich, im Gegensatz zu klassischen Banken. Außerdem sind Ein- und Auszahlungen in der Regel kostengünstiger bei Filialbanken.
  • Kredite und Wachstum – Wenn es wahrscheinlich ist, dass während der Gründungsphase oder für das spätere Wachstum des Unternehmens Kredite oder Fördermittel beansprucht werden sollen, sollte man ein Geschäftskonto bei einer klassischen Bank eröffnen. Fintechs und Onlinebanken haben oft nur ein deutlich kleineres Angebot und können nicht im selben Umfang vergeben oder bei den Expansionsplänen beraten wie eine Filialbank vor Ort.
  • Zusatzservice - Neben dem Geschäftskonto bieten Banken und andere Dienstleister zunehmend ergänzende Service-Apps an, die Sie im Tagesgeschäft und bei der Finanzplanung unterstützen können. Diese umfassen unter anderem Rechnungssoftware, einfache Buchhaltungslösungen oder Tools für die bank- und kontoübergreifende Liquiditätsplanung. Je nach Bedarf können diese Tools bei der Wahl des richtigen Geschäftskontos ausschlaggebend sein.
Startseite
ANZEIGE