Kommunalwahl 2020 in NRW: Münster
FDP hat Erstwähler-Adressen von Stadt „gekauft“
Münster
Mancher Erstwähler wird sich gewundert haben, dass er Wahlwerbung von der FDP erhalten hat – und von keiner anderen Partei. Aber, wie die FDP dem Schreiben erläutert, ist es erlaubt, dass die Stadt gegen eine Gebühr Daten herausgibt – im Ausnahmefall. Und man kann es verhindern.
Alle Erstwähler in Münster werden in den vergangenen Wochen Post von der FDP bekommen haben, Wahlwerbung. Die Anschriften hat die Partei bei der Stadt erfragt und gegen eine Gebührenleistung erhalten, „gekauft“, wie die FDP selbst in dem betreffenden Brief schreibt. Datenschutzrechtlich vielleicht fragwürdig – wie die Liberalen selbst betonen – aber nach dem Bundesmeldegesetz legal. Allerdings eine Ausnahme: Nur vor Wahlen und nur zum Zweck der Wahlwerbung dürfen Parteien Erstwählerdaten von der Stadt erwerben. Anschließend sind die Parteien verpflichtet, die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu vernichten.