Gerichtsentscheid
Prozessionsweg ist ein Denkmal – Ausbau der B 51 gefährdet?
Münster/Telgte
Das Land verklagt das Land. Jetzt hat das Land ein Problem. Denn das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Teile eines Prozessionsweges denkmalgeschützt sind. Das wird den Ausbau der Bundesstraße 51 zwischen Münster und Telgte kräftig behindern.
Teile des Prozessionsweges zwischen der Bischofsstadt Münster und der Wallfahrtsstadt Telgte genießen Denkmalschutz. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden. Es wies eine Klage des Landesbetriebs Straßen NRW gegen die Bezirksregierung Münster zurück. Das Urteil hat möglicherweise weitreichende Folgen, da der historische Prozessionsweg parallel zur Trasse der B 51 verläuft. Straßen NRW arbeitet derzeit an Plänen zum vierspurigen Ausbau der Straße.