Ecke Paulusstraße/Montargisstraße
Anwohner-Eilantrag scheitert vor Gericht
Greven
Das Klagen hat nicht geholfen, jedenfalls nicht sofort: Die Anwohner der Ecke Paulusstraße/Montargisstraße müssen sich, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über einen Eilantrag, eine Nachverdichtung dort gefallen lassen. Die Entscheidung in der Hauptsache wird noch auf sich warten lassen.
Die direkten Nachbarn des geplanten Mehrfamilienhauses an der Ecke Paulusstraße/Montargisstraße (ehemalige Neuapostolische Kirche) sind mit einem Eilantrag gegen den vom Rat der Stadt beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) gescheitert. Das teilte die Stadtverwaltung in einer Presseinformation mit.
In den vergangenen Monaten hatten die Antragsteller auch mehrfach öffentlich die beabsichtigte Verdichtung an der Stelle kritisiert. Nun hat das OVG mit Beschluss vom 20. Dezember – Az.: 10 B 1349/17.NE – aber das Vorgehen des Rates der Stadt Greven bestätigt. „Soweit das Bauvorhaben überhaupt spürbare Auswirkungen“ (für die antragstellenden Eheleute) „haben wird, sind diese in einer bebauten Ortslage mit Blick auf das Anliegen des Gesetzgebers, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, grundsätzlich hinzunehmen“. Die Stadt Greven ist nach eigner Darstellung somit mit der Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich nicht nur städtebaulich, sondern auch juristisch auf dem richtigen Weg.
Die Entscheidung in der Hauptsache wird noch auf sich warten lassen. Rechtsdirektor Uwe Kunze von der Stadtverwaltung sieht ihr jedoch gelassen entgegen. Immerhin hat das OVG im Vorgriff darauf ausgeführt, dass für „eine konkrete Betroffenheit der Antragsteller“ auch unterhalb der für eine Eilentscheidung erforderlichen Schwelle „nichts ersichtlich“ ist. Insbesondere habe sich der Rat der Stadt Greven im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angemessen mit den Einwendungen der Antragsteller auseinandergesetzt. „Von einer Fehlgewichtung der Belange der Antragsteller ist nicht auszugehen“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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