Umtausch alter Papierführerscheine: Frist für Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 abgelaufen
Wenn der Graue ausgedient hat
Kreis Steinfurt
Laut EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 bis zum 19. Januar 2033 schrittweise in einen neuen, fälschungssicheren und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Am Freitag ist die Umtauschfrist für Papierführerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 abgelaufen. Doch nicht alle Betroffenen haben die Fristen eingehalten.
Der Mensch ist bequem und neigt dazu, Dinge, die gut heute erledigt werden könnten, auf morgen, auf übermorgen, auf nächste Woche oder den nächsten Monat zu verschieben, um dann kurz vor Ablauf lange bekannter Fristen in operative Hektik zu verfallen – oder aber den Ablauf einer Frist zu verschlafen. Der Führerschein-Umtausch scheint so eine Angelegenheit zu sein, die gerne auf den letzten Drücker erledigt und manchmal auch versäumt wird.