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21-jährige Frau aus Horstmar vor Gericht

Sehr realitätsnahe Fälschung eines 50-Euro-Scheins

Metelen/Steinfurt

Im Rahmen eines Fortsetzungstermins musste sich am Montag eine junge Frau aus Horstmar vor dem Amtsgericht Steinfurt verantworten. Die 21-Jährige soll wissentlich einen gefälschten 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht haben, bestritt dies aber.

Gericht Amtsgericht Steinfurt Foto: WN-Archiv

„Ich habe alles, was ich weiß, bereits gesagt“, mit diesem Satz ließ sich die 21-jährige Angeklagte im Amtsgericht Steinfurt nicht weiter zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft ein. In einem Fortsetzungstermin ging es am Montag um einen falschen 50-Euro-Schein, den die junge Frau aus Horstmar angeblich wissentlich in Metelen in Umlauf gebracht haben soll. Bereits beim ersten Verhandlungstermin hatte sie dies allerdings bestritten. Nun ging es um eine Zeugenaussage des Geschädigten, der zum ersten Termin nicht erschienen war.

Der Zeuge vor Gericht

Laut seiner Aussage am Montag kamen Zeuge und Angeklagte an besagtem Abend in Metelen zusammen. Die Angeklagte sei eine Bekannte von ihm und sie hätten sich aus keinem bestimmten Grund getroffen. Dann habe sie ihn gefragt, ob er einen 50-Euro-Schein wechseln könne, da sie Kleingeld benötigte. Er habe zunächst keinen Verdacht geschöpft und sei der Bitte nachgekommen. Später, als die Angeklagte weggefahren war, habe er dann aber festgestellt, dass sich der Schein komisch anfühlte. Als er daraufhin die Banknote noch einmal genauer in Augenschein nahm, sei er sich sicher gewesen, dass es sich um einen falschen Fünfziger handelte. „Ich bin nicht dumm. Ich weiß doch, wie ein Schein aussehen muss“, erklärte der 21-Jährige auf Nachfrage der Staatsanwältin. Danach habe er mehrfach versucht, die Angeklagte telefonisch zu erreichen, um das Geld wieder zurückzutauschen. „Ich wollte keine Anzeige machen, sie hat aber mir keine Wahl gelassen“, sagte er vor Gericht aus.

Laut eines Gutachtens, das über das Falschgeld in Auftrag gegeben wurde, war die Fälschung sehr realitätsnah. Das berichtete die Staatsanwältin und zog deshalb in Zweifel, dass der Zeuge den gefälschten Schein direkt als solchen erkennen konnte. Mittlerweile sei das Geld wieder zurückgetauscht worden, erklärten sowohl Angeklagte als auch Zeuge übereinstimmend.

Freispruch

Aus Sicht der Staatsanwältin bestätigte sich der in der Anklage formulierte Sachverhalt nicht. Sie bewertete die Zeugenaussage als widersprüchlich und nicht schlüssig. Da die Aussage des jungen Mannes zudem den einzigen Beweis für die Tat darstelle, beantragte sie einen Freispruch, dem die Richterin folgte. Die Erleichterung bei der Angeklagten war offensichtlich. Sie empfand das Verfahren, wie sie gegenüber der Richterin erklärte, als sehr belastend, zumal es sich bereits seit August 2022 und damit über einen langen Zeitraum hinziehe.

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