Bericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Corona-Impfpflicht: 799 Verstöße und kein Arbeitsverbot
Münster
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Altenheimen ist Geschichte. Ein Bericht der Stadt Münster dokumentiert, wie groß der Aufwand war, die Einhaltung eines Gesetzes zu kontrollieren.
Es gibt Themen, die werden monatelang kontrovers diskutiert – und dann verschwinden sie in der Versenkung. Praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde zum 31. Dezember die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ aufgehoben. Sie war im März 2022 mit dem Ziel eingeführt worden, dass Krankenhäuser, Altenheime und andere medizinische oder pflegerische Einrichtungen kein Personal beschäftigen, das nicht gegen Corona geimpft ist.