Klage gegen die Stadt
E-Scooter: Blindenverein scheitert mit Eilantrag
Münster
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen ist vor Gericht mit einem Eilantrag gegen die Genehmigungspraxis der Stadt bei E-Scootern gescheitert.
Seit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Anfang Februar dürfen E-Scooter-Anbieter ihre Elektroroller nur noch auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Münster vermieten. Bis dahin reichte eine Selbstverpflichtung der Anbieter aus, sich an verschiedene Vorgaben zu halten. Dagegen hatte damals der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen geklagt.