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Verwaltungsgericht

Urteil: Mocca D'or bekommt keine Corona-Soforthilfe

Münster

Der neuerliche Lockdown in der Gastronomie im November 2020 war für die Betreiber von Lokalen ein schwerer Schlag  – als Entschädigung erhielten sie Soforthilfe vom Land. Nicht aber das Mocca D'or in Münster. Nun landete der Fall vor Gericht.

Von Karin Völker

Das Mocca D'or zog vor Gericht, um die Gewährung von Corona-Soforthilfe für den November 2020 zu bekommen. Foto: Oliver Werner (Archivbild)

Das Lokal Mocca D'or an der Rothenburg darf für den Betriebsausfall im November 2020 nicht die damals in der Pandemie nach dem neuerlichen Lockdown vom Land gewährte Soforthilfen, genannt „Novemberhilfe“,  beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Dienstagmorgen entschieden.

Für die Betreiber-GbR des Mocca D'or ging es bei der Klage um viel Geld.  Exakt 213.247,21 Euro hätte das Lokal beanspruchen können – wenn es nicht schon zuvor von den städtischen Ordnungsbehörden zwangsweise geschlossen geworden wäre. So argumentierten die Richter.

Verstöße gegen Hygienerichtlinien

So waren am Abend des 23. Oktober 2020  bei zwei Kontrollen des Ordnungsamtes der Stadt Verstöße gegen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygienerichtlinien im Rahmen der Corona-Schutzverordnung festgestellt worden. Der Betrieb des Lokals wurde daraufhin von der Stadt untersagt. So war das Mocca D'or schon geschlossen, bevor mit Beginn des Novembers die komplette Gastronomie wegen der Ausbreitung der Corona-Infektionen in den Lockdown geschickt wurde.

Den betroffenen Betrieben gewährte damals das Land eine am Umsatz orientierte Entschädigung – für das Mocca D'or die jetzt vor Gericht strittige Summe. Noch bevor die Betreiber nach einem Ortstermin mit den Ordnungsbehörden der Stadt am 27. November ein Corona-konformes Hygienekonzept vorlegte, hatten die Betreiber tags zuvor die Corona-Novemberhilfen beantragt. Die Soforthilfe wurde per Bescheid im März 2021 abgelehnt.

Gastronomen beklagen „Mehrfachbestrafung“

Der Anwalt der Gastronomen führte ins Feld, dass die Hygieneauflagen der Stadt im Prinzip bereits am 2. November hätten erfüllt sein können. Er beklagte auch die „Mehrfachbestrafung“, die seine Mandanten durch die Maßnahmen der Stadt und die Ablehnung der Soforthilfen erlitten habe.

Das Gericht zeigte sich davon unbeeindruckt: Die Soforthilfe habe es ausdrücklich nur für jene Betriebe gegeben, die wegen des Lockdowns geschlossen wurden – was für das Mocca D'or nicht gegolten habe. „Auch ein Lokal, das wegen Erkrankung des Personals zuvor schon geschlossen war, hätte es genauso getroffen“, so der Richter. Außerdem wäre ein Urteil zugunsten des Mocca D'or ein falsches Signal gegenüber all jenen Gastronomen, die sich an die Hygieneauflagen gehalten hatten.

Der Vorsitzende Richter

Der Richter bemerkte in diesem Zusammenhang, dass bei den Kontrollen der Stadt „massive Verstöße“ gegen das schon im Oktober geltende Hygienekonzept festgestellt worden seien. Der Alkoholisierungsgrad sei hoch gewesen, die Räume völlig ungelüftet. Bei ihrem zweiten Besuch später am Abend des 23. Oktober seien die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vom Personal ausgelacht worden: „Letztlich hat sich hier das Fehlverhalten ausgewirkt“, so der Richter abschließend.

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