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  7. Prozess gegen den Müllsammler aus Münster: Gesundheitszustand in U-Haft verschlechtert

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Vor Prozessbeginn am Amtsgericht

Gesundheitszustand von Müllsammler hat sich verschlechtert

Münster

Der in Münster stadtbekannte Müllsammler muss sich vor dem Amtsgericht Münster verantworten. Doch der Prozessauftakt verzögert sich. Zunächst müsse die Verhandlungsfähigkeit des Mannes geprüft werden, so das Gericht.

Im Frühjahr ist der in Münster stadtbekannte Müllsammler auf einen Kran geklettert und hat diesen besetzt. Unter anderem deshalb muss er sich vor Gericht verantworten. Der Prozessauftakt verzögert sich jedoch. Foto: Oliver Werner

Die sehr kurzfristige Verschiebung des Prozessauftakts im Fall des stadtbekannten Müllsammlers für ein Gutachten zu seiner Verhandlungsfähigkeit hat für Unverständnis gesorgt. Hätte man ein solches Gutachten nicht eher in Auftrag geben können? Zumal die aufsehenerregenden Eskapaden des psychisch kranken Mannes bekannt sind.

Das Verhalten des 59-Jährigen, der seit dem 29. November in Untersuchungshaft sitzt, habe sich mit dem nahenden Prozessauftakt, der am kommenden Montag vorgesehen war, jedoch so verändert, „dass Zweifel an seiner Verhandlungsfähigkeit aufgekommen sind“, erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts auf Anfrage.

Verhandlungsfähigkeit wird geprüft

Anders als bei bisherigen Gerichtsterminen, die der Angeklagte wahrgenommen habe. Ein Angeklagter müsse aber in einer gesundheitlichen Verfassung sein, die ihm erlaube, vor Gericht seine Rechte wahrzunehmen, sich zu äußern. „Das braucht mehr, als einfach nur dazusitzen.“ Die Verhandlungsfähigkeit werde auf Basis des aktuellen Gesundheitszustand geprüft und habe im Übrigen nichts mit der Schuldfähigkeit bei bestimmten Delikten zu tun.

Das entsprechende Gutachten liege wahrscheinlich aber erst im Januar vor, sodass noch nicht absehbar sei, wann die Hauptverhandlung beginnen könne, hatte der Sprecher am Mittwoch betont.

Prozess wurde überraschend ausgesetzt

Der Prozess gegen den stadtbekannten Müllsammler aus Kinderhaus ist am Mittwoch überraschend ausgesetzt worden. Eigentlich hätte sich der 59-Jährige ab Montag (12. Dezember) wegen unterschiedlicher Vorwürfe vor dem Amtsgericht verantworten müssen, nun wurden kurzfristig alle drei bereits für Dezember terminierten Verhandlungstage abgesagt.

Derzeit befindet sich der angeklagte psychisch kranke Müllsammler wie berichtet in Untersuchungshaft. Wie lange er dort verbleiben könne, stehe derzeit noch nicht fest, so der Gerichtssprecher. Denn normalerweise befinden sich Angeklagte in Untersuchungshaft, um in dieser Zeit die Hauptverhandlung vorzubereiten. Ob der Angeklagte wegen seines Gesundheitszustandes in der Zwischenzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden müsse, sei noch nicht absehbar.

Mehrere Vorwürfe gegen den Müllsammler

Der 59-Jährige sollte sich in dem jetzt abgesagten Prozess für Taten verantworten, die er zwischen Ende Januar und Mitte April dieses Jahres begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit seinen Nachbarn und der Entrümpelung seines Grundstücks eine Nachbarin sowie eingesetzte Kräfte des Ordnungsamtes der Stadt Münster und der Polizei mehrfach beleidigt und bedroht zu haben.

Dabei soll er nach dem Anklagevorwurf einer Nachbarin auch nachgestellt und gegen angeordnete Kontakt- und Näherungsverbote des Familiengerichts Münster vorstoßen haben, durch die ihm untersagt war, jeglichen Kontakt zu den Nachbarn aufzunehmen.

Verfahren bereits zum dritten Mal verschoben

Schließlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, am 27. April dieses Jahres eine Absicherung der Baustelle an der Hermannstraße überwunden, einen Baukran erklettert und das an der Krankabine angebrachte Vorhängeschloss aufgebrochen zu haben, um dort bis zum 3. Mai zu bleiben. Auch hierbei soll es zu weiteren Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber den Einsatzkräften der Polizei und gegenüber Münsters Oberbürgermeister gekommen sein.

Der Prozess war zuvor bereits zwei Mal verschoben worden, zuletzt wegen Terminschwierigkeiten der Pflichtverteidigung des Angeklagten, wie das Gericht bestätigte. Der Mann ist gegen Bewährungsauflagen eines früheren Verfahrens in Freiheit.

Die Historie im Fall des Müllsammlers

28. November 2022: Der in Münster stadtbekannte Müllsammler wird zunächst in Gewahrsam genommen. Einen Tag später liegt gegen ihn ein Haftbefehl vor, er sitzt in Untersuchungshaft.

9. November 2022: Die Lage in Kinderhaus spitzt sich zu: An nur einem Tag musste die Polizei dreimal ausrücken, weil der stadtbekannte Müllsammler Unruhe stiftete.

7. November 2022: Aus Sicherheitsgründen durfte der stadtbekannte Müllsammler und Kranbesetzer aus Münster-Kinderhaus während des G7-Treffens nicht in die Innenstadt. Für mächtig Unruhe sorgte er trotzdem.

13. Oktober 2022: Am Tag nachdem der Müllsammler aus Kinderhaus seine Nachbarin tätlich angegriffen hat, stellt die Polizei ihr eigenes Verhalten bei dem Einsatz auf den Prüfstand.

12. Oktober 2022: Der Mann aus Kinderhaus greift seine Nachbarin an – und diesmal bleibt es nicht bei verbalen Attacken.

23. September 2022: Nach der wochenlangen Kranbesetzung muss sich der Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Doch der Termin für die Gerichtsverhandlung wird verschoben.

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