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Prozess wegen Nachstellung

Mit dem Schlagring in den Supermarkt

Münster

Per Sicherungsverfahren wird am Landgericht geklärt, ob die schizophrene Erkrankung eines Beschuldigten mitverantwortlich für seine mutmaßlichen Übergriffe war. Vor Gericht wurde berichtet, was er angestellt hatte.

Von Klaus Möllers

Per Sicherungsverfahren wird am Landgericht geklärt, ob die schizophrene Erkrankung des Beschuldigten mitverantwortlich für seine mutmaßlichen Übergriffe war. Foto: dpa (Symbolbild)

Mit einem Schlagring in der Tasche war ein 25 Jahre alter Armenier im April laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft in einem Supermarkt an der Hammer Straße unterwegs und provozierte Streit. Ein Sicherheitsmitarbeiter überwältigte den Mann und hielt ihn fest, bis die Polizei eintraf.

Per Sicherungsverfahren wird am Landgericht geklärt, ob die schizophrene Erkrankung des Beschuldigten mitverantwortlich für seine mutmaßlichen Übergriffe war und er dauerhaft eine Gefahr für andere sein kann. Dann würde er womöglich in einer geschlossenen Klinik untergebracht.

Schlagring sei „Zeichen seines christlichen Glaubens“

Weil sie ihn unbeabsichtigt mit ihrer Tasche auf dem Rücken leicht angerempelt hatte, verwickelte der 25-Jährige eine Frau in dem Markt in ein ernsteres Gespräch, sagte die Frau am Dienstag aus. Ein Security-Mann habe dies mitbekommen und wissen wollen, worum es ging.

Er sei dann vom Beschuldigten beleidigt worden, erklärte der Mitarbeiter. Als der Armenier deshalb den Markt verlassen sollte, habe der ihn getreten. Der Polizei gegenüber erklärte der Beschuldigte laut Gericht später, dass er den Schlagring trage, sei „ein Zeichen seines christlichen Glaubens“.

Zu sexuellen Handlungen aufgefordert

Am Kanal zum Beispiel hatte der 25-Jährige laut Staatsanwaltschaft im Juni vor einer sonnenbadenden Frau seine Hose heruntergelassen und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Dem Gericht hatte er erklärt, dass übergriffiges Verhalten von ihm gegenüber Frauen sein Ausdruck von „Liebe“ sei.

Eine Zeugin des Vorfalls sagte, sie nehme an, dass der Täter „nicht ganz zurechnungsfähig“ gewesen sei.

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