Prozess gegen Warendorfer Neurologen
Zweiter Prozesstag: Anästhesiearzt sagt auf
Warendorf/Münster
Fortsetzung im Verfahren gegen einen 58-jährigen Operateur. Die Staatsanwaltschaft Münster wirft ihm fahrlässige Körperverletzung infolge eines Behandlungsfehlers vor.
Im Strafverfahren gegen einen 58-jährigen Neurochirurgen aus Warendorf, dem die Staatsanwaltschaft Münster fahrlässige Körperverletzung infolge eines Behandlungsfehlers vorwirft, wurde am zweiten Prozesstag die Zusammenarbeit des Operateurs mit den Anästhesieärzten während des Eingriffs ermittelt.
Da Chirurgie und Anästhesie während der Operation durch ein steriles Laken getrennt sind und insofern kein Sichtkontakt besteht, ist eine „enge Kommunikation nötig“, wie die Chefärztin der Neurochirurgie bereits am ersten Prozesstag ausgesagt hatte.
Enge Kommunikation während der OP nötig
Am zweiten Verfahrenstermin stand die Anordnung und Vornahme eines Venenkompressionsgriffs am Hals der Patientin während der Operation im Zentrum der Befragung durch die Schwurgerichtskammer.
Diese Maßnahme kann zu zwei Zeitpunkten vorgenommen werden. Präventiv kann die Venenkompression zu Beginn des Eingriffs erfolgen, um zu überprüfen, ob eine Vene möglicherweise Luft anzieht.
Wenn es bereits zu Lufteintritt während der Operation gekommen ist, kann der Griff ein zweites Mal vom Anästhesisten vorgenommen werden. In beiden Fällen muss der Operateur die Maßnahme anordnen.
Der damals diensthabende Anästhesiearzt hatte ausgesagt, dass der 58-Jährige die Venenkompression weder zu Beginn noch zu dem Zeitpunkt, als bereits Luft ins venöse System eingetreten war, angeordnet hatte. Darüber hinaus gab der Zeuge an, dass er den Chirurgen ausdrücklich gefragt habe, ob er die Venenkompression vornehmen soll.
Frage nach Relevanz
Fraglich ist jedoch, ob das Ausbleiben des Griffs für den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung juristisch erheblich ist. So erklärte der Anästhesist, dass der Griff an dem Umstand, dass Luft bereits im Organismus war, nichts geändert hätte. Da die Luftembolie auch erst etwa 90 Minuten nach Operationsbeginn auftrat, sei es eher unwahrscheinlich, dass die Luft zu Beginn eingetreten ist, als der präventive Griff hätte erfolgen können.
Am 22. Juni (Mittwoch) wird der Prozess fortgesetzt.
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