Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung
Taxifahrer sprüht mit Reizgas in Auto
Burgsteinfurt/Ems...
Juristisch war der Fall klar: gefährliche Körperverletzung. Warum der Taxifahrer aber ein Pärchen im Wagen neben ihm mit Reizgas besprühte, das gab dem Amtsrichter Rätsel auf. Was ihn aber nicht von einem Urteil abhielt.
Dass ein Verteidiger das Urteil für seinen Mandanten mit den Worten lobt „besser geht es nicht“, ist nicht alltäglich. Zumal es kein Freispruch, sondern eine zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Freiheitsstrafe samt Führerscheinentzug und Geldstrafe war, die der Burgsteinfurter Amtsrichter gegen den ehemaligen Taxifahrer aus Emsdetten da gerade ausgesprochen hatte.
Juristisch war das eine glasklare gefährliche Körperverletzung, der sich der 40-jährige Berufskraftfahrer am Abend des 14. September auf dem Burgsteinfurter Ring schuldig gemacht hatte. Aber warum der Mann diesen Ausraster hatte, dafür gab es weder vom Angeklagten noch von seinem Verteidiger eine Erklärung. Die könnte vielleicht der Psychotherapeut geben, bei dem der Angeklagte seit einigen Wochen in Behandlung ist.
Pfefferspray versprüht
Was war geschehen? Das Ganze spielte sich am besagten Tag gegen 23 Uhr an der Kreuzung Alexander-Koenig-/Ochtruper Straße ab. Das Taxi hielt bei Rot, auf der Spur nebenan stoppte ebenfalls ein Wagen, besetzt mit einem Pärchen. Der Angeklagte forderte die Beifahrerin auf, ihre Scheibe herunterzukurbeln. Was sie auch tat. Daraufhin griff der Taxifahrer zu einer Reizgasdose und versprühte Pfefferspray im Innenraum des benachbarten Wagen. Mit der Folge, dass die beiden Insassen erhebliche Hautrötungen davontrugen.
Ob der Reizgas-Attacke auf dem Weg in die Innenstadt ein Geplänkel auf der Straße vorausgegangen war, interessierte bei der Verhandlungen weder Richter noch Staatsanwalt oder Verteidiger. Die Verfahrensbeteiligten waren sich einig: „Die Tat war anlasslos. Gerade ein Berufskraftfahrer darf sich nicht so aus der Reserve locken lassen“, formulierte es der Richter in seiner Urteilsbegründung.
"Defizite in seiner Persönlichkeit"
Der Anwalt des Emsdetteners hatte in seinem Plädoyer durchblicken lassen, dass sein Mandant Defizite in seiner Persönlichkeit habe, die jetzt aufgearbeitet werden müssten. Darum die psychotherapeutische Behandlung, die der Richter auch als Auflage für die Bewährung in sein Urteil aufnahm.
Der Angeklagte selbst zeigte Reue. „Ich werde alles dafür tun, dass so etwas nicht noch einmal passiert“, sagte er vor der Urteilsverkündung. Der Richter rechnete ihm das Geständnis genauso positiv an wie sein leeres Vorstrafenregister. Bestraft ist der 40-Jährige zusätzlich durch den Verlust seines Führerscheins. Er hält sich mit einem Aushilfsjob über Wasser.
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