Neuregelung
Ukrainische Geflüchtete erhalten ab 1. Juni „Hartz IV“ und dürfen arbeiten
Kreis Steinfurt
Für die 2900 ukrainischen Geflüchteten im Kreis Steinfurt wird sich zum 1. Juni etwas ändern. Das hat nicht nur für die Geflüchteten selbst Konsequenzen, sondern auch für den Kreis und seine kreisangehörigen Kommunen.
Etwa 2900 ukrainische Geflüchtete gibt es aktuell im Kreis Steinfurt, womöglich auch ein paar mehr, die bei Bekannten oder Verwandten untergekommen sind. Für all diese Menschen wird sich zum 1. Juni etwas ändern: Sie erhalten dann keine Hilfen mehr nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG), sondern gehen über in den Leistungsbereich SGB II, gemeinhin „Hartz IV“ genannt.