Eilantrag der AfD-Fraktion zu Ausschussvorsitzenden erfolglos
Karlsruhe (dpa)
Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
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