Verwaltungsgericht in Münster gibt Behörde in Coesfeld recht
Kreis durfte Westfleisch schließen
Münster/Coesfeld
Westfleisch ist der Ansicht, dass der Kreis Coesfeld den Schlachtbetrieb in Coesfeld im Mai nicht hätte schließen können. Obwohl 171 Mitarbeiter corona-infiziert waren, sei die Schließung „unverhältnismäßig“ gewesen. Das Gericht sah das anders.
Der Kreis Coesfeld hat den Schlacht- und Zerlegebetrieb von Westfleisch in Coesfeld zurecht geschlossen, nachdem es dort zu einem Corona-Ausbruch gekommen war. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster am Donnerstag entschieden. Die Westfleisch SCE mbH ist damit mit ihrem Versuch gescheitert, die Schließung ihres fleischverarbeitenden Betriebs in der Bauerschaft Stockum als rechtswidrig darstellen zu lassen. Dafür hatte die Fleischfirma den Kreis Coesfeld vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Die Behörde hatte den Schlacht- und Zerlegebetrieb im Mai 2020 für zehn Tage stillgelegt, nachdem unter den Mitarbeitern dort Corona ausgebrochen war. Nach eigenen Angaben ist Westfleisch dabei „sicherlich ein Schaden von einer Million Euro entstanden“.